Beschluss: geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2

Beschlussvorschlag für eine Stellungnahme des Landkreises zum Entwurf  einer Verordnung zur Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung:

 

Keine Verlängerung der Veränderungssperre, sondern Aufhebung!

 

Der Kreistag Lüchow-Dannenberg hält die Fristen für die Abgabe einer Stellungnahme des Landkreises insbesondere wegen der notwendigen Beteiligung der politischen Gremien und Einschaltung juristischer Fachberatung für nicht tragbar und fordert die Bundesregierung auf, die Fristen um mindestens 2 Monate zu verlängern.

 

Der Kreistag hat sich in einer Vielzahl von Beschlüssen gegen den Standort Gorleben als mögliches Endlager ausgesprochen, dies ausführlich begründet und bekräftigt sie ausdrücklich.

Der Kreistag hat auch das eingeleitete Verfahren mittels StandAG unter Beibehaltung des Standortes Gorleben abgelehnt, und hält weiterhin dieses Vorgehen für rechtswidrig und willkürlich.

 

Insbesondere sieht der Kreistag in der Tatsache, dass es für das Erkundungsbergwerk in Gorleben keinen Rahmenbetriebsplan mehr gibt, in Zusammenhang mit der Verlängerung einer Veränderungssperre einen schwerwiegenden rechtlichen Verstoß. Dies heilt auch die so genannte Offenhaltung über einen Betriebsplan nicht. Zudem hatte das Bundesumweltministerium eine Klage gegen die Aufhebung des Rahmenbetriebsplans durch das niedersächsische Landesbergamt sogar ausdrücklich zurück genommen.

Es liegt demnach für Gorleben kein wie im Bauplanungsrecht zwingend vorgeschrieben ausdrückliches positives Planungsziel vor, sondern lediglich ein Verhinderungsbegehren für die Nutzung zur Exploration von Rohstoffen.

 

Der Kreistag sieht in der Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Standorts Gorleben eine gravierende Ungleichbehandlung zu anderen potenziellen Standorten in Salz-, Ton- oder Granitgesteinformationen in Deutschland, deren örtliche Lage durchaus bekannt ist. Der Hinweis, dass dies später nachgeholt werden solle, reicht dabei nicht.

 

Der Kreistag sieht deshalb die Voraussetzungen für eine Festlegung für den Standort Gorleben für nicht mehr gegeben und fordert die Bundesregierung auf, die Veränderungssperre nicht zu verlängern, sondern insgesamt aufzuheben.