Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung, die bakteriologische Fleischuntersuchung sowie die Rückstandsuntersuchungen im Großschlachtbetrieb werden gemäß § 3 Absatz 2 des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetztes sowie § 1 Absatz 1 der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung (GOVet) in Verbindung mit Abschnitt IX, Buchstabe C, Ziffer 2.3.2 und Ziffer 9.1 sowie Abschnitt XII, Ziffer 1.3, Anlage zu § 1 GOVet entsprechend der tatsächlich ermittelten Kosten endgültig festgelegt und zwar mit Gesamtgebühren

a)     für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2011 mit 1,4011 EUR je Schlachtschwein; und zwar mit 1,2911 EUR für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung, mit 0,1100 EUR für die Rückstandsuntersuchung und mit 0,0000 EUR für die bakteriologische Fleischuntersuchung,

b)     für den Zeitraum 01.01.2012 bis 31.07.2012 mit 1,3216 EUR je Schlachtschwein; und zwar mit 1,2116 EUR für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung, mit 0,1100 EUR für die Rückstandsuntersuchung und mit 0,0000 EUR für die bakteriologische Fleischuntersuchung,

c)     für den Zeitraum 01.08.2012 bis 31.12.2012 mit 1,3316 EUR je Schlachtschwein; und zwar mit 1,2116 EUR für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung, mit 0,1200 EUR für die Rückstandsuntersuchung und mit 0,0000 EUR für die bakteriologische Fleischuntersuchung,

d)         für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2013 mit 1,3000 EUR je Schlachtschwein; und zwar mit 1,1800 EUR für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung, mit 0,1200 EUR für die Rückstandsuntersuchung und mit 0,0000 EUR für die bakteriologische Fleischuntersuchung.