Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung, die bakteriologische Fleischuntersuchung sowie die Rückstandsuntersuchungen im Großschlachtbetrieb werden gemäß § 3 Absatz 2 des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetztes sowie § 1 Absatz 1 der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung (GOVet) in Verbindung mit Abschnitt IX, Buchstabe C, Ziffer 2.3.2 und Ziffer 9.1 sowie Abschnitt XII, Ziffer 1.3, Anlage zu § 1 GOVet entsprechend der tatsächlich ermittelten Kosten festgelegt und zwar mit Gesamtgebühren

a)       für den Zeitraum 01.01.2008 bis 31.12.2008 mit 1,4967 EUR je Schlachtschwein; und zwar mit 1,3843 EUR für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung, mit 0,1100 EUR für die Rückstandsuntersuchung und mit 0,0024 EUR für die bakteriologische Fleischuntersuchung,

b)       für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2009 mit 1,4594 EUR je Schlachtschwein; und zwar mit 1,3489 EUR für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung, mit 0,1100 EUR für die Rückstandsuntersuchung und mit 0,0005 EUR für die bakteriologische Fleischuntersuchung,

c)       für den Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2010 mit 1,4000 EUR je Schlachtschwein; und zwar mit 1,2900 EUR für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung, mit 0,1100 EUR für die Rückstandsuntersuchung und mit 0,0000 EUR für die bakteriologische Fleischuntersuchung.