Für das Haushaltsjahr 2015 werden
folgende Plan-Zahlen für den
Ergebnishaushalt festgelegt:
|
Erträge |
Aufwendungen |
Defizit |
Produkt 341 01 Unterhaltsvorschussleistungen |
611.000 € |
765.500 € |
- 154.500 € |
Produkt 361 01 |
255.000 € |
1.009.700 € |
- 754.700 € |
Produkt 362 01 |
119.800 € |
522.200 € |
- 402.400 € |
Produkt 363 01 |
1.084.000 € |
8.918.300 € |
- 7.834.300 € |
Produkt 363 02 |
0 € |
342.000 € |
- 342.000 € |
Produkt 36303 Frühe Hilfen /
Bundeskinderschutzgesetz |
48.700 € |
100.300 € |
-51.600 € |
Produkt 365 01 |
2.340.800 € |
5.966.700 € |
- 3.625.900 € |
Budget KiJu Zwischensumme |
4.459.300 € |
17.625.700 € |
-13.165.400 € |
nur nachrichtlich: Produkt 421 01 Sportförderung |
0 € |
32.800 € |
- 32.800 € |
Budget KiJu-Hilfe
gesamt |
4.459.300 € |
17.658.500 € |
-13.198.200 € |
Hinweis:
Das Produkt
„Sportförderung“ unterliegt der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales,
Familie, Gesundheit, Sport, Senioren und Migration. Der Jugendhilfeausschuss
kann demzufolge nur die Ansätze aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in
der „Zwischensumme“ dem Kreistag zur Beschlussfassung empfehlen.
Abstimmungsergebnis: bei 3 Enthaltungen einstimmig
empfohlen
Des Weiteren wurde folgender
Beschluss der SPD gefasst:
Der
Ausschuss stellt fest, dass die abgelaufene Zielvereinbarung die in sie
gesetzten Erwartungen trotz größter Anstrengungen der im Fachdienst
beschäftigten Menschen nicht erfüllen konnte. Eine Zielvereinbarung in
Lüchow-Dannenberg kann die gesellschaftlichen Entwicklungen nicht aufhalten
oder kompensieren.
Insbesondere
die Fallbelastung der Beschäftigten im ASD hat erneut Dimensionen erreicht, die
nicht zu verantworten sind. Während im Bereich der Amtsvormundschaften
Fallobergrenzen je Beschäftigten gesetzlich mit der Zahl 50 vorgeschrieben
sind, gibt es eine derartige Festlegung im ASD nicht. Zwischenzeitlich sollen
wieder mehr als 100 Fälle pro Person erreicht werden.
Der
Ausschuss stellt fest, dass dies weder gegenüber den Beschäftigten noch
gegenüber den Klienten verantwortbar ist.
Der
Ausschuss fordert die Verwaltung auf, kurzfristig ein Konzept dafür vorzulegen,
wie schrittweise eine Fallobergrenze für den ASD erreicht werden kann, der den
gesetzlichen Vorgaben aus dem Bereich der Amtsvormundschaften entspricht.
Über den
Fortgang der Planungen ist regelmäßig in jeder der Sitzungen des Ausschusses
und der Jugendhilfeplanungsgruppe zu berichten.
Abstimmungsergebnis: bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme einstimmig empfohlen