Beschluss: einstimmig empfohlen

Für das Haushaltsjahr 2015 werden folgende Plan-Zahlen für den Ergebnishaushalt festgelegt:

 

Erträge

Aufwendungen

Defizit

Produkt 341 01

Unterhaltsvorschussleistungen

 

611.000 €

 

765.500 €

 

- 154.500 €

Produkt 361 01
Kindertagesbetreuung

 

255.000 €

 

1.009.700 €

 

- 754.700 €

Produkt 362 01
Kinder-/Jugendförderung u. -schutz

 

119.800 €

 

522.200 €

 

- 402.400 €

Produkt 363 01
Erziehungs- u. Eingliederungshilfen

 

1.084.000 €

 

8.918.300 €

 

- 7.834.300 €

Produkt 363 02
Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften

 

0 €

 

342.000 €

 

- 342.000 €

Produkt 36303

Frühe Hilfen / Bundeskinderschutzgesetz

 

48.700 €

 

100.300 €

 

-51.600 €

Produkt 365 01
Tageseinrichtungen für Kinder

 

2.340.800 €

 

5.941.700 €

5.966.700 €

 

-3.600.900 €

- 3.625.900 €

 

Budget KiJu Zwischensumme

4.459.300 €

17.599.700 €

17.625.700 €

-13.140.400 €

-13.165.400 €

nur nachrichtlich:

Produkt 421 01 Sportförderung

 

0 €

 

32.800 €

 

- 32.800 €

Budget KiJu-Hilfe  gesamt

4.459.300 €

17.632.500 €

17.658.500 €

-13.173.200 €

-13.198.200 €

 

Hinweis:

Das Produkt „Sportförderung“ unterliegt der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie, Gesundheit, Sport, Senioren und Migration. Der Jugendhilfeausschuss kann demzufolge nur die Ansätze aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in der „Zwischensumme“ dem Kreistag zur Beschlussfassung empfehlen.

Abstimmungsergebnis: bei 3 Enthaltungen einstimmig empfohlen

Des Weiteren wurde folgender Beschluss der SPD gefasst:

Der Ausschuss stellt fest, dass die abgelaufene Zielvereinbarung die in sie gesetzten Erwartungen trotz größter Anstrengungen der im Fachdienst beschäftigten Menschen nicht erfüllen konnte. Eine Zielvereinbarung in Lüchow-Dannenberg kann die gesellschaftlichen Entwicklungen nicht aufhalten oder kompensieren.

Insbesondere die Fallbelastung der Beschäftigten im ASD hat erneut Dimensionen erreicht, die nicht zu verantworten sind. Während im Bereich der Amtsvormundschaften Fallobergrenzen je Beschäftigten gesetzlich mit der Zahl 50 vorgeschrieben sind, gibt es eine derartige Festlegung im ASD nicht. Zwischenzeitlich sollen wieder mehr als 100 Fälle pro Person erreicht werden.

Der Ausschuss stellt fest, dass dies weder gegenüber den Beschäftigten noch gegenüber den Klienten verantwortbar ist.

Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, kurzfristig ein Konzept dafür vorzulegen, wie schrittweise eine Fallobergrenze für den ASD erreicht werden kann, der den gesetzlichen Vorgaben aus dem Bereich der Amtsvormundschaften entspricht.

Über den Fortgang der Planungen ist regelmäßig in jeder der Sitzungen des Ausschusses und der Jugendhilfeplanungsgruppe zu berichten.

Abstimmungsergebnis: bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme einstimmig empfohlen