1. Die Verwaltung wird beauftragt die Zweckverbandsmöglichkeit zur interkommunalen Zusammenarbeit  rechtlich zu prüfen. Dazu ist Kontakt aufzunehmen zur Kommunalaufsicht des Landes und zum NLT um von dort eine entsprechende Meinung einzuholen. Außerdem ist eine Stellungnahme des Personalrates zu diesem Thema vorzulegen.

Die Ergebnisse sind in der nächsten Fachausschusssitzung zu präsentieren.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

2. Der Landkreis kann und will nicht als alleiniger Investor für einen Anbau oder Einzug in das bestehende Kreishaus für die Samtgemeinde Lüchow auftreten. Der Landkreis ist aber offen für eine Zusammenarbeit, deren hauptsächliche Finanzierung durch die Samtgemeinde Lüchow sichergestellt wird. Begleitend soll eine Arbeitsgruppe gebildet werden. Die Arbeitsgruppe besteht aus je zwei Mandatsträgern von Samtgemeinde und Landkreis sowie dem Bürgermeister der Stadt Lüchow, den Hauptverwaltungsbeamten, den Organisationsfachleuten, dem technischen Leiter der Gebäudewirtschaft und den Personalratsvorsitzenden. Dies stellt ein Angebot an die Samtgemeinde Lüchow dar und kann mit Leben erfüllt werden, wenn Rat und Verwaltung der Samtgemeinde Lüchow gleichlautend votieren.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Ergänzung um „Bürgermeister der Stadt Lüchow“ wird einstimmig mit 2 Enthaltungen beschlossen.

 

Der Beschlussvorschlag mit den Änderungen der CDU-Fraktion (KTA Carmienke und KTA Kaufmann) wird mit 15 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.