1.     Auf Antrag mehrerer Ausschussmitglieder soll auf die Bildung eines Arbeitskreises zur Vorbereitung der Entscheidungen zum ÖPNV gemäß Vorlage der Verwaltung verzichtet werden. Vielmehr soll die Erörterung weiterhin im Fachausschuss erfolgen.

 

2.      

-       Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung ökologischer Belange (Klimaschutz) ein Konzept zur bedarfsgerechten Optimierung des ÖPNV im Landkreis zu erstellen.

-       Die Kreisverwaltung wird beauftragt, alle Möglichkeiten der zeitlichen Verschiebung für die Ausschreibung 2016 zu nutzen, um eine fachgerechte Beratung zu ermöglichen.

-       Für die weitere Beratung dient der erarbeitete NVP-Entwurf als Grundlage.

-       Die Kreisverwaltung legt die PWC-Kalkulation in transparenter Form vor und erläutert sie in öffentlicher Fachausschusssitzung.

-       Bisher nicht einbezogene Faktoren wie Kostensteigerungen bei Personal und Sprit sind zu prognostizieren.

 

Es besteht Einvernehmen darüber, dass diese Beschlusslage insbesondere aus Gründen der Haushaltskonsolidierung ausgelöst wurde und diese auch berücksichtigen muss.