2.
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Die Verwaltung wird beauftragt, unter
Berücksichtigung ökologischer Belange (Klimaschutz) ein Konzept zur
bedarfsgerechten Optimierung des ÖPNV im Landkreis zu erstellen.
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Die Kreisverwaltung wird beauftragt, alle
Möglichkeiten der zeitlichen Verschiebung für die Ausschreibung 2016 zu nutzen,
um eine fachgerechte Beratung zu ermöglichen.
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Für die weitere Beratung dient der erarbeitete
NVP-Entwurf als Grundlage.
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Die Kreisverwaltung legt die PWC-Kalkulation in
transparenter Form vor und erläutert sie in öffentlicher Fachausschusssitzung.
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Bisher nicht einbezogene Faktoren wie
Kostensteigerungen bei Personal und Sprit sind zu prognostizieren.
Es besteht
Einvernehmen darüber, dass diese Beschlusslage insbesondere aus Gründen der
Haushaltskonsolidierung ausgelöst wurde und diese auch berücksichtigen muss.