Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag stellt aufgrund des § 52 Abs. 2 NKomVG fest, dass der Kreistagsabgeordnete Christian Järnecke die Verzichtserklärung über sein Kreistagsmandat gegenüber dem Landrat vom 04.08.2014 wirksam abgegeben hat.