Sitzung: 18.09.2014 Ausschuss für Finanzen und Controlling
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 2014/839
Der
Kreistag beschließt,
a.
die im Haushaltsjahr 2013 geleisteten
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher
Bedeutung (unterhalb von 50.000,- EUR bzw. 7.500,- EUR) zur Kenntnis zu nehmen
und denjenigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die
oberhalb der vorgenannten Grenzen liegen, nachträglich zuzustimmen,
b.
den Jahresabschluss 2013 gem. § 129 Abs.
1 NKomVG zu beschließen und
c. dem Landrat für das Haushaltsjahr 2013 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.