Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Der Kreistag beschließt,

a.       die im Haushaltsjahr 2013 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung (unterhalb von 50.000,- EUR bzw. 7.500,- EUR) zur Kenntnis zu nehmen und denjenigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die oberhalb der vorgenannten Grenzen liegen, nachträglich zuzustimmen,

b.      den Jahresabschluss 2013 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG zu beschließen und

c.       dem Landrat  für das Haushaltsjahr 2013 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.