Der Kreistag stimmt grundsätzlich der hoheitlichen Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form zu. Für die anzustrebenden Verfahren ist das vorgelegte Schutzgebietskonzept der Verwaltung die Basis.

a)     Es wird wie bei einem Bebauungsplanverfahren vorgegangen.

b)    Es wird frühzeitig ein Begleitausschuss gebildet mit Vertretern von Naturschutz, Landwirtschaft und Kommunen.

 

In den Zeitplan für das Schutzgebietskonzept der Verwaltung soll als 11. Punkt - ohne zeitliche Angabe - aufgenommen werden: Die Verwaltung wird beauftragt, zu überprüfen, welche Flächen aus den derzeitigen Landschaftsschutzgebieten im Zuge des Verordnungsverfahrens entlassen werden können.

 

Der Kreistag sieht durch die Weisung der Staatssekretärin des NMU einen Fall der Konnexität gegeben, der durch das Land auszugleichen ist.

 

Damit der Ausgleichsanspruch konkretisiert werden kann, wird die Verwaltung beauftragt, den zusätzlichen Personal- und Sachaufwand auf der Grundlage eines genauen Konzeptes zu ermitteln.