Der Kreistag stimmt
grundsätzlich der hoheitlichen Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete in
der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form zu. Für die anzustrebenden
Verfahren ist das vorgelegte Schutzgebietskonzept der Verwaltung die Basis.
a)
Es wird wie bei einem
Bebauungsplanverfahren vorgegangen.
b)
Es wird frühzeitig
ein Begleitausschuss gebildet mit Vertretern von Naturschutz, Landwirtschaft
und Kommunen.
In den Zeitplan für
das Schutzgebietskonzept der Verwaltung soll als 11. Punkt - ohne zeitliche
Angabe - aufgenommen werden: Die Verwaltung wird beauftragt, zu überprüfen,
welche Flächen aus den derzeitigen Landschaftsschutzgebieten im Zuge des
Verordnungsverfahrens entlassen werden können.
Der Kreistag sieht
durch die Weisung der Staatssekretärin des NMU einen Fall der Konnexität
gegeben, der durch das Land auszugleichen ist.
Damit der Ausgleichsanspruch konkretisiert werden kann, wird die Verwaltung beauftragt, den zusätzlichen Personal- und Sachaufwand auf der Grundlage eines genauen Konzeptes zu ermitteln.