a) Vorbehaltlich der Zustimmung der Samtgemeinde
Lüchow zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der
Voraussetzung, dass Kinder für mindestens 7 Plätze verbindlich für den Besuch
der zusätzlichen halben Gruppe der DRK-Kindertagesstätte in Schnega angemeldet
sind, trägt der Landkreis ab dem 01.08.2014 gemäß jährlicher Bedarfs- und
Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige
Betriebskostendefizit (einschließlich einmaliger Aufwendungen) für den Betrieb
der weiteren halben Elementargruppe.
b) Der Erweiterung um eine halbe Gruppe wird zugestimmt.