Sitzung: 06.03.2014 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 12
Vorlage: 2014/682
Der Kreistag beschließt folgende Regelung in die Geschäftsordnung aufzunehmen: Zeit, Ort und Tagesordnungen der öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen des Kreistages und seiner Gremien sind ortsüblich bekannt zu machen.