Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 12

Der Kreistag beschließt folgende Regelung in die Geschäftsordnung aufzunehmen: Zeit, Ort und Tagesordnungen der öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen des Kreistages und seiner Gremien sind ortsüblich bekannt zu machen.