Sitzung: 06.03.2014 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2014/672
Bestehende Vorranggebiete (zur Windenergiegewinnung) sind in ihrem
derzeitigen Bestand zu
erhalten und mit dem für Repowering vorgesehenen Planzeichen zu versehen.
Für alle Gebiete ist neben den regulären Festlegungen die sogenannte 5
H-Regelung
aufzunehmen.
Grundlage der Planungen sind die Empfehlungen des NLT. Über das Kriterium „Abstand von 5 Kilometern zwischen den – auch bestehenden – Gebieten“ wird erst nach der Strategischen Umweltprüfung entschieden.