Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Bestehende Vorranggebiete (zur Windenergiegewinnung) sind in ihrem derzeitigen Bestand zu

erhalten und mit dem für Repowering vorgesehenen Planzeichen zu versehen.

 

Für alle Gebiete ist neben den regulären Festlegungen die sogenannte 5 H-Regelung

aufzunehmen.

 

Grundlage der Planungen sind die Empfehlungen des NLT. Über das Kriterium „Abstand von 5 Kilometern zwischen den – auch bestehenden – Gebieten“ wird erst nach der Strategischen  Umweltprüfung entschieden.