Beschluss: geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 7, Enthaltungen: 2

Bestehende Vorranggebiete (zur Windenergiegewinnung) sind in ihrem derzeitigen Bestand zu

erhalten und mit dem für Repowering vorgesehenen Planzeichen zu versehen.

Für alle Gebiete ist neben den regulären Festlegungen die sogenannte 5 H-Regelung

aufzunehmen.

Grundlage der Planungen sind die Empfehlungen des NLT. (Zusätzlich) dazu ist ein Abstand

von 5 Kilometern zwischen den – auch bestehenden - Gebieten einzuhalten.

Der letzte Satz wird gestrichen und durch folgenden ersetzt:

"Über das Kriterium „Abstand von 5 Kilometern zwischen den – auch bestehenden – Gebieten“ wird erst nach der Strategischen Umweltprüfung entschieden."