Sitzung: 25.02.2014 Ausschuss Regional/Strukturentwicklung, Raumordnung, Wirtschaft und Beschäftigung, Tourismus
Beschluss: geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 7, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2014/672
Bestehende Vorranggebiete (zur Windenergiegewinnung)
sind in ihrem derzeitigen Bestand zu
erhalten und mit dem für Repowering vorgesehenen
Planzeichen zu versehen.
Für alle Gebiete ist neben den regulären Festlegungen
die sogenannte 5 H-Regelung
aufzunehmen.
Grundlage der Planungen sind die Empfehlungen des NLT.
(Zusätzlich) dazu ist ein Abstand
von 5 Kilometern zwischen den – auch bestehenden -
Gebieten einzuhalten.
Der letzte Satz wird gestrichen und durch
folgenden ersetzt:
"Über das Kriterium „Abstand von 5 Kilometern zwischen den – auch bestehenden – Gebieten“ wird erst nach der Strategischen Umweltprüfung entschieden."