Sitzung: 25.02.2014 Ausschuss für Verbraucher-, Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft
Beschluss: geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 7, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2014/672
Bestehende
Vorranggebiete (zur Windenergiegewinnung) sind in ihrem derzeitigen Bestand zu
erhalten und mit dem
für Repowering vorgesehenen Planzeichen zu versehen.
Für alle Gebiete ist
neben den regulären Festlegungen die sogenannte 5 H-Regelung
aufzunehmen.
Grundlage der
Planungen sind die Empfehlungen des NLT. (Zusätzlich) dazu ist ein Abstand
von 5 Kilometern zwischen
den – auch bestehenden - Gebieten einzuhalten.
Der letzte Satz wird gestrichen und durch folgenden
ersetzt:
"Über das Kriterium „Abstand von 5 Kilometern zwischen den – auch bestehenden – Gebieten“ wird erst nach der Strategischen Umweltprüfung entschieden."