Sitzung: 17.12.2013 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 9, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2013/587
Beschluss:
Der Kreistag unterstreicht weiterhin seine bisher
gefassten Beschlüsse gegen einen Endlager- Standort Gorleben und die
Einbeziehung Gorlebens in die bevorstehende Endlagersuche sowie die atomaren
Anlagen in Gorleben insgesamt.
Der Kreistag Lüchow-Dannenberg fordert die
Aufhebung des Rahmenbetriebsplans (RBP)
von 1983 für das so genannte Erkundungsbergwerk in Gorleben.
Der Kreistag fordert die Bundesregierung und das
Bundesumweltministerium auf, unverzüglich die Klage gegen die Aufhebung des RBP
seitens der Nds. Landesregierung zurückzuziehen und der Aufhebung des RBP
zuzustimmen.
Der Kreistag sieht in der Erhebung einer solchen Klage
durch das Bundesamt für Strahlenschutz den Beweis, dass nach dem Festhalten an
einem Endlagerstandort Gorleben im Endlagersuchgesetz des Bundes für diesen
Standort Sonderbedingungen gelten sollen.
Der Kreistag fordert weiterhin, den
Planfeststellungsantrag aus dem Jahr 1977 zur Errichtung eines nuklearen
Endlagers in Gorleben ersatzlos zurück
zu ziehen.
Das Festhalten an dem völlig veralteten RBP und dem
Planfeststellungsantrag von 1977 tragen weder der inzwischen veränderten
Rechtslage, der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung Rechnung, noch
dem vielversprochenen Weg eines kompletten, ergebnisoffenen Neuanfangs bei der
Endlagersuche, bei dem der Standort Gorleben kein „gesetzter“ Standort sein
soll.
Der Kreistag fordert die Stilllegung der
Pilotkonditionierungsanlage (PKA), die Überprüfung der Betriebserlaubnis durch
externe Gutachter und die Kündigung des sittenwidrigen Vertrages zwischen der Gesellschaft für Nuklearservice
(GNS) und dem Niedersächsischen Umweltministerium.
Begründung:
Mit dem Rahmenbetriebsplan von 1983 wurde vorbei am
Atomrecht das Endlagerbergwerk Gorleben ausgebaut, um Klagen von AnwohnerInnen
unterlaufen zu können.
Darüber hinaus weigert sich der Bund, einen
Planfeststellungsantrag aus dem Jahr 1977 zur Errichtung eines nuklearen
Endlagers in Gorleben zurück zu ziehen, obwohl auch dieser durch die
Verabschiedung des Endlagersuchgesetzes obsolet ist.
Der Kreistag sieht auch die Arbeit der Endlagerkommission
ohne eine entsprechende rechtlich einwandfreie Arbeitsgrundlage als unmöglich
an, wenn an rechtlichen Uraltvorgaben festgehalten wird und solche
Vorentscheidungen damit Gorleben als Endlagerstandort vor festlegen.
Die Tatsache, dass nach dem Willen des
Endlagersuchgesetzes Gorleben im Verfahren bleiben soll, obwohl es gegenüber
anderen potenziellen Standorten nach einem völlig anderen „Verfahren“
ausgewählt wurde, zeigt schon einen politisch gewollten aber nicht hinnehmbaren
Webfehler des Gesetzes. Dass auch die völlig veralteten Rechtsgrundlagen in
Form eines Rahmenbetriebsplans von 1983 und eines Planfeststellungsantrags von
1977 erhalten werden sollen, beweist zudem die Halbherzigkeit des angestrebten
neuen Vorgehens und unterstreicht die Annahme, dass Gorleben eben doch gesetzt
bleibt und im Zweifelsfall irgendwann doch erste Wahl sein soll.
Die PKA ist
die „vergessene” Atomanlage in Gorleben. Aber sie ist derzeit die Anlage mit
der höchsten Brisanz. In einer „heißen Zelle” sollen Castor-Behälter geöffnet
und Brennelemente zerschnitten werden. Kokillen mit hochradioaktiven verglasten
Abfällen würden mit Abschirmungen versehen, um sie in Bohrlöcher in einem
Endlager behälterlos zu versenken.
Die PKA ist
die Gelenkstelle zwischen Castor-Zwischenlagerung und Endlager. Sie wird als
„Argument” genutzt, um den Salzstock Gorleben-Rambow als Endlager zu
favorisieren. Betreiberin ist die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), die 75
% der Anteile an der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern
für Abfallstoffe (DBE) hält. Die DBE wiederum errichtete den Schwarzbau in
Gorleben, das sogenannte Erkundungsbergwerk.
Geplant
wurde die PKA Mitte der 80er Jahre. Die Anlage entspricht heute schon nicht
mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik. Frühestens im Jahr 2031 soll ein
Standort bei der angeblich neuen Endlagersuche benannt werden.
Normalerweise
erlischt eine Betriebserlaubnis nach einigen Jahren, wenn von ihr nicht
Gebrauch gemacht wird. Das gilt im Baurecht, das gilt beim Immissionsschutz.
Doch da hat die GNS vorgebaut. 1997 vereinbarten das Niedersächsische
Umweltministerium (NMU) und die GNS, dass bereits die bloße
Empfangsbereitschaft der PKA als Betriebsbeginn zu werten sei.
Das
Niedersächsische Umweltministerium ließ
sich in dem Vertrag auf mehrere Knebel ein: Das Ministerium muss auf Kritik an
der PKA und auch am Castor-Lager verzichten. Es darf keine externen Gutachter
einschalten, um die Sicherheit der PKA überprüfen zu lassen.
Adressaten:
Bundes- und Landesregierung sowie Fraktionen
EJZ, GA, Wendland.net, Radio ZUSA, NDR, LZ, AZ,
Volksstimme