Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 9, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Kreistag unterstreicht weiterhin seine bisher gefassten Beschlüsse gegen einen Endlager- Standort Gorleben und die Einbeziehung Gorlebens in die bevorstehende Endlagersuche sowie die atomaren Anlagen in Gorleben insgesamt.  

 

Der Kreistag Lüchow-Dannenberg fordert die Aufhebung  des Rahmenbetriebsplans (RBP) von 1983 für das so genannte Erkundungsbergwerk in Gorleben.

 

Der Kreistag fordert die Bundesregierung und das Bundesumweltministerium auf, unverzüglich die Klage gegen die Aufhebung des RBP seitens der Nds. Landesregierung zurückzuziehen und der Aufhebung des RBP zuzustimmen.

 

Der Kreistag sieht in der Erhebung einer solchen Klage durch das Bundesamt für Strahlenschutz den Beweis, dass nach dem Festhalten an einem Endlagerstandort Gorleben im Endlagersuchgesetz des Bundes für diesen Standort Sonderbedingungen gelten sollen.

 

Der Kreistag fordert weiterhin, den Planfeststellungsantrag aus dem Jahr 1977 zur Errichtung eines nuklearen Endlagers in Gorleben  ersatzlos zurück zu ziehen.

 

Das Festhalten an dem völlig veralteten RBP und dem Planfeststellungsantrag von 1977 tragen weder der inzwischen veränderten Rechtslage, der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung Rechnung, noch dem vielversprochenen Weg eines kompletten, ergebnisoffenen Neuanfangs bei der Endlagersuche, bei dem der Standort Gorleben kein „gesetzter“ Standort sein soll. 

 

Der Kreistag fordert die Stilllegung der Pilotkonditionierungsanlage (PKA), die Überprüfung der Betriebserlaubnis durch externe Gutachter und die Kündigung des sittenwidrigen  Vertrages zwischen der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) und dem Niedersächsischen Umweltministerium.

 

 

Begründung:

 

Mit dem Rahmenbetriebsplan von 1983 wurde vorbei am Atomrecht das Endlagerbergwerk Gorleben ausgebaut, um Klagen von AnwohnerInnen unterlaufen zu können.

Darüber hinaus weigert sich der Bund, einen Planfeststellungsantrag aus dem Jahr 1977 zur Errichtung eines nuklearen Endlagers in Gorleben zurück zu ziehen, obwohl auch dieser durch die Verabschiedung des Endlagersuchgesetzes obsolet ist.

 

Der Kreistag sieht auch die Arbeit der Endlagerkommission ohne eine entsprechende rechtlich einwandfreie Arbeitsgrundlage als unmöglich an, wenn an rechtlichen Uraltvorgaben festgehalten wird und solche Vorentscheidungen damit Gorleben als Endlagerstandort vor festlegen.

Die Tatsache, dass nach dem Willen des Endlagersuchgesetzes Gorleben im Verfahren bleiben soll, obwohl es gegenüber anderen potenziellen Standorten nach einem völlig anderen „Verfahren“ ausgewählt wurde, zeigt schon einen politisch gewollten aber nicht hinnehmbaren Webfehler des Gesetzes. Dass auch die völlig veralteten Rechtsgrundlagen in Form eines Rahmenbetriebsplans von 1983 und eines Planfeststellungsantrags von 1977 erhalten werden sollen, beweist zudem die Halbherzigkeit des angestrebten neuen Vorgehens und unterstreicht die Annahme, dass Gorleben eben doch gesetzt bleibt und im Zweifelsfall irgendwann doch erste Wahl sein soll.

 

Die PKA ist die „vergessene” Atomanlage in Gorleben. Aber sie ist derzeit die Anlage mit der höchsten Brisanz. In einer „heißen Zelle” sollen Castor-Behälter geöffnet und Brennelemente zerschnitten werden. Kokillen mit hochradioaktiven verglasten Abfällen würden mit Abschirmungen versehen, um sie in Bohrlöcher in einem Endlager behälterlos zu versenken.

Die PKA ist die Gelenkstelle zwischen Castor-Zwischenlagerung und Endlager. Sie wird als „Argument” genutzt, um den Salzstock Gorleben-Rambow als Endlager zu favorisieren. Betreiberin ist die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), die 75 % der Anteile an der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe (DBE) hält. Die DBE wiederum errichtete den Schwarzbau in Gorleben, das sogenannte Erkundungsbergwerk.

Geplant wurde die PKA Mitte der 80er Jahre. Die Anlage entspricht heute schon nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik. Frühestens im Jahr 2031 soll ein Standort bei der angeblich neuen Endlagersuche benannt werden.

Normalerweise erlischt eine Betriebserlaubnis nach einigen Jahren, wenn von ihr nicht Gebrauch gemacht wird. Das gilt im Baurecht, das gilt beim Immissionsschutz. Doch da hat die GNS vorgebaut. 1997 vereinbarten das Niedersächsische Umweltministerium (NMU) und die GNS, dass bereits die bloße Empfangsbereitschaft der PKA als Betriebsbeginn zu werten sei.

Das Niedersächsische Umweltministerium  ließ sich in dem Vertrag auf mehrere Knebel ein: Das Ministerium muss auf Kritik an der PKA und auch am Castor-Lager verzichten. Es darf keine externen Gutachter einschalten, um die Sicherheit der PKA überprüfen zu lassen.

 

 

 

Adressaten:

 

Bundes- und Landesregierung sowie Fraktionen

 

EJZ, GA, Wendland.net, Radio ZUSA, NDR, LZ, AZ, Volksstimme