Der
Kreistag ermächtigt die Mitglieder des Aufsichtsrates der Musikschule die Änderungen
des Gesellschaftsvertrages in der vorgelegten Form zu beschließen.
Der
Kreistag ermächtigt die Mitglieder des Aufsichtsrates der Musikschule die Änderungen
des Gesellschaftsvertrages in der vorgelegten Form zu beschließen.