In
der von der Verwaltung vorgelegten Form werden beschlossen bzw. festgesetzt:
1. das Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2014
2. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014
3. die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die
Jahre 2013 bis 2017
4. das Investitionsprogramm für die Jahre 2013 bis 2017