Sitzung: 04.11.2013 Ausschuss Atomanlagen und öffentliche Sicherheit
Beschluss: geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2013/587
Der Kreistag unterstreicht seine bisher gefassten Beschlüsse gegen
einen Endlager- Standort Gorleben und die Einbeziehung Gorlebens in die
bevorstehende Endlagersuche sowie die atomaren Anlagen in Gorleben
insgesamt.
Der Kreistag sieht in der Erhebung einer Klage durch das Bundesamt für
Strahlenschutz den Beweis, dass nach dem Festhalten an einem Endlagerstandort
Gorleben im Endlagersuchgesetz des Bundes für diesen Standort Sonderbedingungen
gelten sollen.
Das Festhalten an dem völlig veralteten RBP und dem
Planfeststellungsantrag von 1977 tragen weder der inzwischen veränderten
Rechtslage, der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung Rechnung, noch
dem vielversprochenen Weg eines kompletten, ergebnisoffenen Neuanfangs bei der
Endlagersuche, bei dem der Standort Gorleben kein „gesetzter“ Standort sein
soll.
Der Kreistag Lüchow-Dannenberg fordert die Aufhebung des Rahmenbetriebsplans (RBP) von 1983 für
das so genannte Erkundungsbergwerk in Gorleben.
Der Kreistag fordert die Bundesregierung und das
Bundesumweltministerium auf, unverzüglich die Klage gegen die Aufhebung des RBP
seitens der Nds. Landesregierung zurückzuziehen und der Aufhebung des RBP
zuzustimmen.
Der Kreistag fordert weiterhin, den Planfeststellungsantrag aus dem Jahr 1977 zur Errichtung eines nuklearen Endlagers in Gorleben ersatzlos zurück zu ziehen.