Beschluss: geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Der Kreistag unterstreicht seine bisher gefassten Beschlüsse gegen einen Endlager- Standort Gorleben und die Einbeziehung Gorlebens in die bevorstehende Endlagersuche sowie die atomaren Anlagen in Gorleben insgesamt.  

Der Kreistag sieht in der Erhebung einer Klage durch das Bundesamt für Strahlenschutz den Beweis, dass nach dem Festhalten an einem Endlagerstandort Gorleben im Endlagersuchgesetz des Bundes für diesen Standort Sonderbedingungen gelten sollen.

Das Festhalten an dem völlig veralteten RBP und dem Planfeststellungsantrag von 1977 tragen weder der inzwischen veränderten Rechtslage, der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung Rechnung, noch dem vielversprochenen Weg eines kompletten, ergebnisoffenen Neuanfangs bei der Endlagersuche, bei dem der Standort Gorleben kein „gesetzter“ Standort sein soll. 

Der Kreistag Lüchow-Dannenberg fordert die Aufhebung  des Rahmenbetriebsplans (RBP) von 1983 für das so genannte Erkundungsbergwerk in Gorleben.

Der Kreistag fordert die Bundesregierung und das Bundesumweltministerium auf, unverzüglich die Klage gegen die Aufhebung des RBP seitens der Nds. Landesregierung zurückzuziehen und der Aufhebung des RBP zuzustimmen.

Der Kreistag fordert weiterhin, den Planfeststellungsantrag aus dem Jahr 1977 zur Errichtung eines nuklearen Endlagers in Gorleben  ersatzlos zurück zu ziehen.