Der Landkreis Lüchow-Dannenberg erlässt eine neue Richtlinie
für die Gewährung von Nebenleistungen nach § 39 SGBVIII in Verbindung mit
Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses in Einrichtungen der
Jugendhilfe gemäß §§ 34, 35 und 35a und in Verbindung mit § 41 SGBVIII.
Diese Richtlinie soll grundsätzlich ab 01.01.2014 in Kraft treten.