Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg erlässt eine neue Richtlinie für die Gewährung von Nebenleistungen nach § 39 SGBVIII in Verbindung mit Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses in Einrichtungen der Jugendhilfe gemäß §§ 34, 35 und 35a und in Verbindung mit § 41 SGBVIII.

 

Diese Richtlinie soll grundsätzlich ab 01.01.2014 in Kraft treten.