Der Landkreis Lüchow-Dannenberg erlässt eine neue
Pflegegeldrichtlinie zur Festlegung der finanziellen Leistungen nach § 39 SGB
VIII (Anlage).
Diese Richtlinie soll grundsätzlich ab 01.01.2014 in der geänderten Fassung in Kraft treten.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg erlässt eine neue
Pflegegeldrichtlinie zur Festlegung der finanziellen Leistungen nach § 39 SGB
VIII (Anlage).
Diese Richtlinie soll grundsätzlich ab 01.01.2014 in der geänderten Fassung in Kraft treten.