KTA Sauter erfragt, ob der Sonderposten für Gebührenausgleich mit einem Saldo zum 31.12.2012 in Höhe von 724.000,46 Euro dem Bürger auch tatsächlich zur Verfügung steht. Frau Wacker bejaht dies, da es sich hierbei um erwirtschaftete Überschüsse aus den Vorjahren handelt und auf die in einem Verlustjahr für den Ausgleich zurückgegriffen wird.

Auf die Nachfrage von KTA Lange erläutert Frau Wacker, dass die Gebührenüberschüsse aus dem Sonderposten spätestens innerhalb von 3 Jahren an den Bürger zurückfließen müssen (§ 5 Absatz 2 Satz 3 NKAG). Für den Gebührenzeitraum 2013/2014 ist der vorhandene Sonderposten i.H.v. 724.000

46 € gebührenmindern angesetzt bzw. eingeplant worden.