Der
Kreistag stellt fest, dass sich die achtjährige Amtszeit der
Hauptverwaltungsbeamten in Niedersachsen bewährt hat. Wir fordern die
niedersächsische Landesregierung auf, ihren Gesetzentwurf zur Änderung des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen
Kommunalwahlrechts zurückzuziehen.
Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, die Amtszeiten der Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte zu verkürzen und mit denen der kommunalen Räte und Kreistage zu synchronisieren. Dieses Vorhaben lehnen wir ab und sprechen uns dafür aus, die achtjährige Amtszeit beizubehalten.