Der Kreistag beschließt, bei der Landesregierung zu beantragen, dass auf den Bundesstraßen 493, 71, 216, 248 und 191 in den Ortsdurchfahrten während der Nachtstunden zwischen 22 und 6 Uhr für LKWs eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eingeführt wird, z.B. als Verkehrsversuch.

Auch außerhalb des Landkreises soll versucht werden, im Zuge der genannten Bundesstraßen eine solche Regelung umzusetzen.