Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Der Kreistag beschließt,

 

a)  die im Haushaltsjahr 2012 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung (unterhalb von 50.000,00 EUR bzw. 7.500,00 EUR) zur Kenntnis zu nehmen und denjenigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen die oberhalb der vorgenannten Grenzen liegen, nachträglich zuzustimmen,

 

b)  den Jahresabschluss 2012 gemäß § 117 NKomVG zu beschließen und

 

c)  dem Landrat gem. § 129 Abs. 1 NKomVG  für das Haushaltsjahr 2012 uneingeschränkteEntlastung zu erteilen.