Sitzung: 05.09.2013 Ausschuss für Finanzen und Controlling
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 2013/465
Der Kreistag
beschließt,
a) die im Haushaltsjahr 2012 geleisteten über-
und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung
(unterhalb von 50.000,00 EUR bzw. 7.500,00 EUR) zur Kenntnis zu nehmen und
denjenigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen die
oberhalb der vorgenannten Grenzen liegen, nachträglich zuzustimmen,
b) den Jahresabschluss 2012 gemäß § 117 NKomVG
zu beschließen und
c) dem Landrat gem. § 129 Abs. 1 NKomVG für das Haushaltsjahr 2012
uneingeschränkteEntlastung zu erteilen.