Beschluss: einstimmig beschlossen

a) Vorbehaltlich der Zustimmung der Samtgemeinde Elbtalaue zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Ver­einbarung und unter der Voraussetzung, dass Kinder für mindestens 15 Plätze verbindlich für den Besuch der altersübergreifenden Gruppe der DRK-Kindertagesstätte in Damnatz angemeldet sind, trägt der Landkreis ab 08/2013 gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit (einschließlich einmaliger Auf­wendungen) für den Betrieb der altersübergreifenden Gruppe.
b) Der Umwandlung in eine altersübergreifende Gruppe wird zugestimmt.
c) Die Restkosten der Investitionsmittel für die Neuschaffung von 1 Platz für unter Dreijährige fließen vorbehaltlich der Zustimmung der Samtgemeinde Elbtalaue in die Betriebskosten der Kindertagesstätte ein.