a) Vorbehaltlich der Zustimmung der
Samtgemeinde Elbtalaue zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und
unter der Voraussetzung, dass Kinder für mindestens 15 Plätze verbindlich für
den Besuch der altersübergreifenden Gruppe der DRK-Kindertagesstätte in Damnatz
angemeldet sind, trägt der Landkreis ab 08/2013 gemäß jährlicher Bedarfs- und
Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige
Betriebskostendefizit (einschließlich einmaliger Aufwendungen) für den Betrieb
der altersübergreifenden Gruppe.
b) Der Umwandlung in eine altersübergreifende Gruppe wird zugestimmt.
c) Die Restkosten der Investitionsmittel für die Neuschaffung von 1 Platz für
unter Dreijährige fließen vorbehaltlich der Zustimmung der Samtgemeinde
Elbtalaue in die Betriebskosten der Kindertagesstätte ein.