Die
„Kreisweit einheitliche KiTa-Beitragsstaffel“ wird den Einrichtungsbetreibern
ab dem KiTa-Jahr 2013/2014 entsprechend der Anlage 1 in geänderter Form
zur Anwendung empfohlen.
Die
„Kreisweit einheitliche KiTa-Beitragsstaffel“ wird den Einrichtungsbetreibern
ab dem KiTa-Jahr 2013/2014 entsprechend der Anlage 1 in geänderter Form
zur Anwendung empfohlen.