Vorbehaltlich der Zustimmung der
örtlichen Samtgemeinde (zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung über
die Betriebskosten von Tageseinrichtungen) trägt der Landkreis ab dem
01.08.2013 gemäß jährlicher Bedarfsplanung das im Rahmen eines mit dem
Landkreis abzustimmenden HH-Planes notwendige Betriebskostendefizit für den
Betrieb einer zusätzlichen Kindergartengruppe am Nachmittag mit 25 Plätzen,
wenn der Bedarf durch mindestens 15 verbindliche Anmeldungen bestätigt wird.