Beschluss: einstimmig beschlossen

Vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde (zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung über die Betriebskosten von Tageseinrichtungen) trägt der Landkreis ab dem 01.08.2013 gemäß jährlicher Bedarfsplanung das im Rahmen eines mit dem Landkreis abzustimmenden HH-Planes notwendige Betriebskostendefizit für den Betrieb einer zusätzlichen Kindergartengruppe am Nachmittag mit 25 Plätzen, wenn der Bedarf durch mindestens 15 verbindliche Anmeldungen bestätigt wird.