Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Neufassung des Betriebsführungsvertrages für Kindertageseinrichtungen wird entsprechend der Anlage vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinden als Vertrag zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und den Einrichtungsträgern empfohlen.