a) Vorbehaltlich der Zustimmung der Samtgemeinde
Elbtalaue zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der
Voraussetzung, dass Kinder für mindestens 15 Plätze verbindlich für den Besuch
der zusätzlichen altersübergreifenden Nachmittagsgruppe der
DRK-Kindertagesstätte in Breese/Marsch angemeldet sind, trägt der Landkreis ab
08/2013 gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis
abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit (einschließlich einmaliger Aufwendungen)
für den Betrieb der weiteren Nachmittagsgruppe.
b) Der Umwandlung in eine 15 : 5 Gruppe (Vormittag) sowie 3 altersübergreifende
Gruppen (1 Vormittag, 2 Nachmittag) wird zugestimmt.
c) Die Restkosten der Investitionsmittel für die Neuschaffung von 3 Plätzen für
unter Dreijährige fließen vorbehaltlich der Zustimmung der Samtgemeinde
Elbtalaue in die Betriebskosten der Kindertagesstätte ein.