Beschluss: einstimmig beschlossen

a) Vorbehaltlich der Zustimmung der Samtgemeinde Elbtalaue zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Ver­einbarung und unter der Voraussetzung, dass Kinder für mindestens 15 Plätze verbindlich für den Besuch der zusätzlichen altersübergreifenden Nachmittagsgruppe der DRK-Kindertagesstätte in Breese/Marsch angemeldet sind, trägt der Landkreis ab 08/2013 gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit (einschließlich einmaliger Auf­wendungen) für den Betrieb der weiteren Nachmittagsgruppe.

b) Der Umwandlung in eine 15 : 5 Gruppe (Vormittag) sowie 3 altersübergreifende Gruppen (1 Vormittag, 2 Nachmittag) wird zugestimmt.

c) Die Restkosten der Investitionsmittel für die Neuschaffung von 3 Plätzen für unter Dreijährige fließen vorbehaltlich der Zustimmung der Samtgemeinde Elbtalaue in die Betriebskosten der Kindertagesstätte ein.