Beschluss: einstimmig empfohlen

1.

Die laufende Verwaltung nach § 103 NSchG für die Bernhard-Varenius-Schule in Hitzacker wird der Samtgemeinde Elbtalaue auf der Grundlage der hierüber geschlossenen Vereinbarung übertragen.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, zur organisatorischen Zusammenfassung der Grundschule Hitzacker mit der Bernhard-Varenius-Schule bei der Landesschulbehörde eine Ausnahmegenehmigung von § 106 Abs. 6 Nr.1 NSchG zu beantragen.