Sitzung: 05.06.2013 Ausschuss für Schule, Bildung, Kultur
Beschluss: einstimmig empfohlen
Vorlage: 2013/417
1.
Die laufende
Verwaltung nach § 103 NSchG für die Bernhard-Varenius-Schule in Hitzacker wird
der Samtgemeinde Elbtalaue auf der Grundlage der hierüber geschlossenen
Vereinbarung übertragen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, zur organisatorischen Zusammenfassung der Grundschule Hitzacker mit der Bernhard-Varenius-Schule bei der Landesschulbehörde eine Ausnahmegenehmigung von § 106 Abs. 6 Nr.1 NSchG zu beantragen.