Sitzung: 29.04.2013 Kreistag
Beschluss: geändert mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 11
Vorlage: 2013/372
Der Kreistag
Lüchow-Dannenberg begrüßt grundsätzlich, dass Bewegung in die Frage der
Aufbewahrung von hoch radioaktivem Atommüll gekommen ist.
Der Kreistag lehnt
aber sowohl den vorliegenden Entwurf des Endlagersuchgesetzes als auch das gewählte
Verfahren ab.
Der Kreistag bestätigt
seine Beschlüsse gegen die Gorlebener Atomanlagen, das so genannte
Erkundungsbergwerk und die Castortransporte, die er seit 1992 gefaßt hat,
insbesondere die letzte Stellungnahme vom 17.10.2012 (s. Anlage) zum Endlagersuchgesetz.
Der Kreistag
kritisiert das gewählte Verfahren, ein Endlagersuchgesetz schon vor
Abschluss der Arbeit der Kommission zu verabschieden, scharf. Dieses Vorgehen,
vor Beginn des zweijährigen Dialog-Prozesses solche Punkte gesetzlich zu regeln,
die erst Ergebnisse der Arbeit der geplanten Enquete-Kommission sein sollen,
ist unsinnig.
Der Kreistag sieht seine
Forderung, Gorleben vor Beginn eines neuen Verfahrens aufzugeben, nicht
erfüllt. Darum bezweifelt er, dass Neutralität und unabhängige, nicht
Interessen geleitete Wissenschaft zum Zuge kommen. Den geologisch ungeeigneten
und politisch verbrannten Standort Gorleben im Suchverfahren zu belassen,
verhindert eine unvoreingenommene Arbeit der Enquete-Kommission.
Der Kreistag lehnt die Belassung des
Standorts Gorleben als bisher einzigen Standort im Verfahren ab. Er hält dies
für sachlich falsch und für rechtswidrig, da Gorleben 1977 ohne ausreichende
fachliche Vorarbeit und mit überwiegend sachfremden Kriterien politisch
festgelegt wurde. Gorleben wäre somit der einzige Standort, der nicht den noch
festzulegenden Auswahlkriterien genügt.
Der Kreistag hält die Einrichtung
einer Enquete-Kommission, die sich mit wesentlichen Fragen zur Problematik der
Aufbewahrung von hoch radioaktivem Atommüll auseinander setzen soll, in der
jetzt vorliegenden Form, Zusammensetzung und Arbeitsweise nicht für Ziel
führend. Ausschluss- und Eignungskriterien sowie der Prozess des konkreten
Such- und Genehmigungsverfahren müssen in einem vorgeschalteten
gesellschaftlichem Prozeß festgelegt werden. Die Zusammensetzung der Kommission
ist willkürlich. Es bleibt offen, welche Verbände teilnehmen können, ebenso,
wer die Mitglieder benennt, insbesondere die nicht von Bund und Ländern
benannten VertreterInnen. Damit ist keine breite gesellschaftliche Beteiligung
gewährleistet.
Völlig unklar bleibt zudem, wie
die Ergebnisse der Kommissionsarbeit in das Gesetz einfließen werden. Sie
sollen lediglich einen unverbindlichen, empfehlenden Charakter haben. Grundlage
der Arbeit der Enquete Kommission sollen weiterhin u.a. die schon vorliegenden
Sicherheitsanforderungen aus 2009/10 sein. Schon 9 Mitglieder der Kommission
können auf Grund der „2/3-Regelung für Empfehlungen“ somit verhindern, dass
andere inhaltliche Kriterien aufgenommen werden, z.B. ein notwendiges intaktes
Deckgebirge über dem Standort.
Die Absicht, mit der
Verabschiedung des Endlagersuchgesetzes auch Castor-Transporte nach Gorleben
einzustellen und in andere Zwischenlager zu verbringen, ist letztlich lediglich
ein Verschieben des Gesamtproblems. Sie ändert auch nichts an der Tatsache,
dass die Grenzwerte des Gorlebener Zwischenlagers schon seit Jahren
überschritten werden. Ebenso bestehen bleibt die Tatsache, dass in Gorleben mit
dem Vorhandensein verschiedener atomarer Einrichtungen wie Lager für schwach-
und mittelaktiven Atommüll, ein Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll und
eine Pilotkonditionierungsanlage wesentliche Infrastruktureinrichtungen für
eine Endlagerung vorhanden sind.
Anlage: Kreistagsbeschluss vom 17.10.2012