Beschluss: geändert mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 11

Der Kreistag Lüchow-Dannenberg begrüßt grundsätzlich, dass Bewegung in die Frage der Aufbewahrung von hoch radioaktivem Atommüll gekommen ist.

Der Kreistag lehnt aber sowohl den vorliegenden Entwurf des Endlagersuchgesetzes als auch das gewählte Verfahren ab.

Der Kreistag bestätigt seine Beschlüsse gegen die Gorlebener Atomanlagen, das so genannte Erkundungsbergwerk und die Castortransporte, die er seit 1992 gefaßt hat, insbesondere die letzte Stellungnahme vom 17.10.2012 (s. Anlage) zum Endlagersuchgesetz.

Der Kreistag kritisiert das gewählte Verfahren, ein Endlagersuchgesetz schon vor Abschluss der Arbeit der Kommission zu verabschieden, scharf. Dieses Vorgehen, vor Beginn des zweijährigen Dialog-Prozesses solche Punkte gesetzlich zu regeln, die erst Ergebnisse der Arbeit der geplanten Enquete-Kommission sein sollen, ist unsinnig.

Der Kreistag sieht seine Forderung, Gorleben vor Beginn eines neuen Verfahrens aufzugeben, nicht erfüllt. Darum bezweifelt er, dass Neutralität und unabhängige, nicht Interessen geleitete Wissenschaft zum Zuge kommen. Den geologisch ungeeigneten und politisch verbrannten Standort Gorleben im Suchverfahren zu belassen, verhindert eine unvoreingenommene Arbeit der Enquete-Kommission.

Der Kreistag lehnt die Belassung des Standorts Gorleben als bisher einzigen Standort im Verfahren ab. Er hält dies für sachlich falsch und für rechtswidrig, da Gorleben 1977 ohne ausreichende fachliche Vorarbeit und mit überwiegend sachfremden Kriterien politisch festgelegt wurde. Gorleben wäre somit der einzige Standort, der nicht den noch festzulegenden Auswahlkriterien genügt.

Der Kreistag hält die Einrichtung einer Enquete-Kommission, die sich mit wesentlichen Fragen zur Problematik der Aufbewahrung von hoch radioaktivem Atommüll auseinander setzen soll, in der jetzt vorliegenden Form, Zusammensetzung und Arbeitsweise nicht für Ziel führend. Ausschluss- und Eignungskriterien sowie der Prozess des konkreten Such- und Genehmigungsverfahren müssen in einem vorgeschalteten gesellschaftlichem Prozeß festgelegt werden. Die Zusammensetzung der Kommission ist willkürlich. Es bleibt offen, welche Verbände teilnehmen können, ebenso, wer die Mitglieder benennt, insbesondere die nicht von Bund und Ländern benannten VertreterInnen. Damit ist keine breite gesellschaftliche Beteiligung gewährleistet.

Völlig unklar bleibt zudem, wie die Ergebnisse der Kommissionsarbeit in das Gesetz einfließen werden. Sie sollen lediglich einen unverbindlichen, empfehlenden Charakter haben. Grundlage der Arbeit der Enquete Kommission sollen weiterhin u.a. die schon vorliegenden Sicherheitsanforderungen aus 2009/10 sein. Schon 9 Mitglieder der Kommission können auf Grund der „2/3-Regelung für Empfehlungen“ somit verhindern, dass andere inhaltliche Kriterien aufgenommen werden, z.B. ein notwendiges intaktes Deckgebirge über dem Standort.

Die Absicht, mit der Verabschiedung des Endlagersuchgesetzes auch Castor-Transporte nach Gorleben einzustellen und in andere Zwischenlager zu verbringen, ist letztlich lediglich ein Verschieben des Gesamtproblems. Sie ändert auch nichts an der Tatsache, dass die Grenzwerte des Gorlebener Zwischenlagers schon seit Jahren überschritten werden. Ebenso bestehen bleibt die Tatsache, dass in Gorleben mit dem Vorhandensein verschiedener atomarer Einrichtungen wie Lager für schwach- und mittelaktiven Atommüll, ein Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll und eine Pilotkonditionierungsanlage wesentliche Infrastruktureinrichtungen für eine Endlagerung vorhanden sind.

Anlage: Kreistagsbeschluss vom 17.10.2012