Sitzung: 18.04.2013 Ausschuss Atomanlagen und öffentliche Sicherheit
Beschluss: mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2013/372
Die Mitglieder des FA Atomanlagen und öffentliche Sicherheit empfehlen, den u.a. Resolutionstext zur weiteren Beratung:
Stellungnahme des Landkreises Lüchow-Dannenberg zum
sogenannten Neustart bei der Endlagersuche
Der Kreistag Lüchow-Dannenberg begrüßt grundsätzlich,
dass Bewegung in die Frage der Aufbewahrung mit hoch radioaktivem Atommüll
gekommen ist.
Der Kreistag lehnt aber sowohl den vorliegenden
Entwurf des Endlagersuchgesetzes als auch das gewählte Verfahren ab.
Der Kreistag kritisiert das gewählte Verfahren, ein
Endlagersuchgesetz schon vor Abschluss der Arbeit der Kommission zu
verabschieden, scharf. Dieses Vorgehen, vor Beginn des zweijährigen
Dialog-Prozesses solche Punkte gesetzlich zu regeln, die erst Ergebnisse der
Arbeit der geplanten Enquete-Kommission sein sollen, ist unsinnig und
entlarvend.
Der Kreistag sieht seine Forderung, Gorleben vor
Beginn eines neuen Verfahrens aufzugeben, nicht erfüllt. Darum bezweifelt er,
dass Neutralität und unabhängige, nicht Interessen geleitete Wissenschaft zum
Zuge kommen. Den geologisch ungeeigneten und politisch verbrannten Standort
Gorleben im suchverfahren zu belassen, verhindert eine unvoreingenommene Arbeit
der Enquete-Kommission.
Der Kreistag lehnt die Belassung des Standorts
Gorleben als bisher einzigen Standort im Verfahren ab. Er hält dies für
sachlich falsch und für rechtswidrig, da Gorleben 1977 ohne ausreichende
fachliche Vorarbeit und mit überwiegend sachfremden Kriterien politisch
festgelegt wurde. Gorleben wäre somit der einzige Standort, der nicht den noch
festzulegenden Auswahlkriterien genügt.
Der Kreistag hält die Einrichtung einer
Enquete-Kommission, die sich mit wesentlichen Fragen zur Problematik der
Aufbewahrung von hoch radioaktivem Atommüll auseinander setzen soll, in der
jetzt vorliegenden Form, Zusammensetzung und Arbeitsweise nicht für
zielführend. Ausschluss- und Eignungskriterien sowie der Prozess des konreten
Such und Genehmigungsverfahren müssen in einem vorgeschalteten gesellschaftlichem Prozess festgelegt werden.
Die Zusammensetzung der Kommission ist ein willkürlich, es bleibt offen, welche
Verbände teilnehmen können, ebenso, wer die Mitglieder benennt, insbesondere
die nicht von Bund und Ländern benannten VertreterInnen. Damit ist keine breite
gesellschaftliche Beteiligung gewährleistete.
Völlig unklar bleibt zudem, wie die Ergebnisse der
Kommissionsarbeit in das Gesetz einfließen werden. Sie sollen zu dem nur einen
unverbindlichen, empfehlenden Charakter haben. Grundlage der Arbeit der Enquete
Kommission sollen weiterhin u.a. die schon vorliegenden
Sicherheitsanforderungen aus 2009/10 sein. Schon 9 Mitglieder der Kommission
können auf Grund der 2/3-Regelung für Empfehlungen somit verhindern, dass
andere inhaltliche Kriterien aufgenommen werden, z.B. ein notwendiges intaktes
Deckgebirge über dem Standort.
Die Absicht, mit der Verabschiedung des Endlagersuchgesetzes auch Castor-Transporte nach Gorleben einzustellen und in andere Zwischenlager zu verbringen, ist letztlich lediglich ein Verschieben des Gesamtproblems. Sie ändert auch nicht an der Tatsache, dass die Grenzwerte des Gorlebener Zwischenlagers schon seit Jahren überschritten werden. Ebenso bestehen bleiben die Tatsache, dass in Gorleben mit dem Vorhandensein verschiedener atomarer Einrichtungen wie Lager für schwach- und mittelaktiven Atommüll, ein Zwischenlager für hochaktiven Atommüll und eine Pilotkonditionierungsanlage wesentliche Infrastruktureinrichtungen für eine Endlagerung vorhanden sind.