Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Die Mitglieder des FA Atomanlagen und öffentliche Sicherheit empfehlen, den u.a. Resolutionstext zur weiteren Beratung:

Stellungnahme des Landkreises Lüchow-Dannenberg zum sogenannten Neustart bei der Endlagersuche

 

 

Der Kreistag Lüchow-Dannenberg begrüßt grundsätzlich, dass Bewegung in die Frage der Aufbewahrung mit hoch radioaktivem Atommüll gekommen ist.

 

Der Kreistag lehnt aber sowohl den vorliegenden Entwurf des Endlagersuchgesetzes als auch das gewählte Verfahren ab.

 

Der Kreistag kritisiert das gewählte Verfahren, ein Endlagersuchgesetz schon vor Abschluss der Arbeit der Kommission zu verabschieden, scharf. Dieses Vorgehen, vor Beginn des zweijährigen Dialog-Prozesses solche Punkte gesetzlich zu regeln, die erst Ergebnisse der Arbeit der geplanten Enquete-Kommission sein sollen, ist unsinnig und entlarvend.

 

Der Kreistag sieht seine Forderung, Gorleben vor Beginn eines neuen Verfahrens aufzugeben, nicht erfüllt. Darum bezweifelt er, dass Neutralität und unabhängige, nicht Interessen geleitete Wissenschaft zum Zuge kommen. Den geologisch ungeeigneten und politisch verbrannten Standort Gorleben im suchverfahren zu belassen, verhindert eine unvoreingenommene Arbeit der Enquete-Kommission.

 

Der Kreistag lehnt die Belassung des Standorts Gorleben als bisher einzigen Standort im Verfahren ab. Er hält dies für sachlich falsch und für rechtswidrig, da Gorleben 1977 ohne ausreichende fachliche Vorarbeit und mit überwiegend sachfremden Kriterien politisch festgelegt wurde. Gorleben wäre somit der einzige Standort, der nicht den noch festzulegenden Auswahlkriterien genügt.

 

Der Kreistag hält die Einrichtung einer Enquete-Kommission, die sich mit wesentlichen Fragen zur Problematik der Aufbewahrung von hoch radioaktivem Atommüll auseinander setzen soll, in der jetzt vorliegenden Form, Zusammensetzung und Arbeitsweise nicht für zielführend. Ausschluss- und Eignungskriterien sowie der Prozess des konreten Such und Genehmigungsverfahren müssen in einem vorgeschalteten  gesellschaftlichem Prozess festgelegt werden. Die Zusammensetzung der Kommission ist ein willkürlich, es bleibt offen, welche Verbände teilnehmen können, ebenso, wer die Mitglieder benennt, insbesondere die nicht von Bund und Ländern benannten VertreterInnen. Damit ist keine breite gesellschaftliche Beteiligung gewährleistete.

 

Völlig unklar bleibt zudem, wie die Ergebnisse der Kommissionsarbeit in das Gesetz einfließen werden. Sie sollen zu dem nur einen unverbindlichen, empfehlenden Charakter haben. Grundlage der Arbeit der Enquete Kommission sollen weiterhin u.a. die schon vorliegenden Sicherheitsanforderungen aus 2009/10 sein. Schon 9 Mitglieder der Kommission können auf Grund der 2/3-Regelung für Empfehlungen somit verhindern, dass andere inhaltliche Kriterien aufgenommen werden, z.B. ein notwendiges intaktes Deckgebirge über dem Standort.

 

Die Absicht, mit der Verabschiedung des Endlagersuchgesetzes auch Castor-Transporte nach Gorleben einzustellen und in andere Zwischenlager zu verbringen, ist letztlich lediglich ein Verschieben des Gesamtproblems. Sie ändert auch nicht an der Tatsache, dass die Grenzwerte des Gorlebener Zwischenlagers schon seit Jahren überschritten werden. Ebenso bestehen bleiben die Tatsache, dass in Gorleben mit dem Vorhandensein verschiedener atomarer Einrichtungen wie Lager für schwach- und mittelaktiven Atommüll, ein Zwischenlager für hochaktiven Atommüll und eine Pilotkonditionierungsanlage wesentliche Infrastruktureinrichtungen für eine Endlagerung vorhanden sind.