Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 4, Enthaltungen: 10

Der Kreistag fasst im Hinblick auf die Fortentwicklung der E.ON Avacon AG folgende Beschlüsse:

  1. dem Grundsatzbeschluss über die regionale Integration des Hochspannungsnetzes der E.ON Netz GmbH wird zugestimmt
  2. der Abspaltung des Vertriebsgeschäfts der E.ON Avacon AG auf eine zusammengeführte, deutschlandweit tätige Vertriebsgesellschaft nach der "1-stufigen Variante ("steueroptimiert" oder auch "nicht-verhältniswahrende-Abspaltung" ) wird zugestimmt. Für den Fall fehlender Einstimmigkeit aller Aktionäre wird auch einer Abspaltung nach der "2-stufigen Variante" (verhältniswahrende Abspaltung) zugestimmt.
  3. Unabhängig vom Umsetzungsweg beteiligt sich der Landkreis Lüchow-Dannenberg (stimmberechtigt für die GWBF) nicht an der Zwischenholding Vertrieb, sondern erhöht seine Beteiligung an der E.ON Avacon AG um den entsprechenden Wert, ggf. indem nachträglich ein "Tausch Vertrieb gegen Netz" erfolgt.
  4. Der Landrat als Vertreter des Landkreises Lüchow-Dannenberg/der GWBF wird angewiesen, die Stimmrechte in der Hauptversammlung der E.ON Avacon AG entsprechend auszuüben und alle für die Umsetzung der Abspaltung erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen zu veranlassen, insbesondere auf eine zusätzliche Spaltungsprüfung und auf Rechtsmittel (z.B. Anfechtungsklagen, Spruchverfahren) gegen den Abspaltungsbeschluss oder das Umtauschverhältnis sowie auf die Geltendmachung anderer Leistungen als der beschriebenen im Zusammenhang mit der Abspaltung zu verzichten.