Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Der Kreistag stellt aufgrund des § 52 Abs. NKomVG fest, dass der Kreistagsabgeordnete Ralf Ristau die Verzichtserklärung über sein Kreistagsmandat gegenüber dem Landrat vom 10.02.2013 rechtswirksam abgegeben hat.