Vorbehaltlich
der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde (zur Mitfinanzierung gemäß
Jugendhilfevereinbarung) trägt der Landkreis die notwendigen Mehrkosten für
eine integrative Krippengruppe in der Ev. Kindertagesstätte in Lüchow.
Vorbehaltlich
der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde (zur Mitfinanzierung gemäß
Jugendhilfevereinbarung) trägt der Landkreis die notwendigen Mehrkosten für
eine integrative Krippengruppe in der Ev. Kindertagesstätte in Lüchow.