Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 9, Enthaltungen: 3

In Lüchow-Dannenberg wird seit vielen Jahren nach Erdgas gebohrt und auch Gas gewonnen. Um die Ausbeute von Gas zu erhöhen wird landesweit zunehmend das so genannte Fracking-Verfahren angewendet. Insbesondere in Niedersachsen aber auch z.B. in der benachbarten Altmark gibt es seit geraumer Zeit massive Widerstände der Bevölkerung gegen Fracking-Projekte, da vom Fracking erhebliche Gefahren ausgehen. Der Grund liegt darin, dass beim Fracking erhebliche Mengen chemischer Substanzen eingesetzt werden, Additive, die zum Teil Krebs erregend sind. Diese werden während der Bohrung in den Untergrund eingebracht. Bis zu 70 % der Substanzen verbleiben dabei im Boden. Sie bilden somit eine erhebliche Gefahr für die Verseuchung des Grundwassers bzw. des Trinkwassers. Zudem erhöht sich die Gefahr von ausgelösten Erbeben.

 

Laut Umweltbundesamt liegen derzeit „keine wissenschaftlich fundierten Kenntnisse über potenzielle Umweltauswirkungen auf Grundwasservorkommen und somit auch Trinkwassergewinnungsgebiete und Oberflächengewässer vor.“

 

In Niedersachsen werden solche Projekte trotz dieser unausgeräumten Probleme von der Landesregierung genehmigungstechnisch und finanziell gefördert. Zwar mehren sich in der Politik die Stimmen, zumindest in Trinkwassergewinnungs- bzw. -vorranggebieten auf das Fracking zu verzichten. Es fehlen aber nach wie vor entsprechende gesetzliche Grundlagen, die den Gefahren Rechnung tragen.

 

Der Kreistag hält die Anwendung von Fracking-Verfahren für zu gefährlich und letztlich auch für unwirtschaftlich, da mit der Verlängerung von fossiler Energiegewinnung die Energiewende hin zur vollständigen Versorgung mit Erneuerbaren Energien verzögert wird.

 

Der Kreistag fordert, dass bei Bohrungen auf dem Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg eine Anwendung des Fracking ausgeschlossen wird.

 

Der Kreistag fordert Landes- und Bundesregierung auf, das Fracking auf gesetzlichem Wege zu verbieten. Die Landesregierung wird insbesondere aufgefordert, das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) anzuweisen, sowohl in Bezug auf die Erlaubnis der Aufsuchung von Erdgaslagerstätten als auch deren Förderungsbewilligung entsprechende Anträge in Hinblick auf das öffentliche Interesse abzulehnen.

 

Der Kreistag fordert zudem, dass bei der Verbringung bzw. Verpressung von so genannten Lagerstättenwässern Gefahren für Mensch und Umwelt auszuschließen sind, bzw. auf eine Verpressung zu verzichten ist.

 

Weitergehende Empfehlung des Fachausschusses Brandschutz, Bau, Abfall und Energie, sowie des Kreisausschusses:

KTA Beecken stellt den weiterführenden Antrag, in der nächsten Fachausschusssitzung Vertreter des LBEG, BMU, UBA, NABU etc. zu dieser Thematik einzuladen und zu befragen.