Sitzung: 17.12.2012 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 9, Enthaltungen: 3
Vorlage: 2012/194
In Lüchow-Dannenberg wird seit vielen Jahren nach
Erdgas gebohrt und auch Gas gewonnen. Um die Ausbeute von Gas zu erhöhen wird
landesweit zunehmend das so genannte Fracking-Verfahren angewendet.
Insbesondere in Niedersachsen aber auch z.B. in der benachbarten Altmark gibt
es seit geraumer Zeit massive Widerstände der Bevölkerung gegen
Fracking-Projekte, da vom Fracking erhebliche Gefahren ausgehen. Der Grund
liegt darin, dass beim Fracking erhebliche Mengen chemischer Substanzen
eingesetzt werden, Additive, die zum Teil Krebs erregend sind. Diese werden
während der Bohrung in den Untergrund eingebracht. Bis zu 70 % der Substanzen
verbleiben dabei im Boden. Sie bilden somit eine erhebliche Gefahr für die
Verseuchung des Grundwassers bzw. des Trinkwassers. Zudem erhöht sich die
Gefahr von ausgelösten Erbeben.
Laut Umweltbundesamt liegen derzeit „keine
wissenschaftlich fundierten Kenntnisse über potenzielle Umweltauswirkungen auf
Grundwasservorkommen und somit auch Trinkwassergewinnungsgebiete und
Oberflächengewässer vor.“
In Niedersachsen werden solche Projekte trotz dieser
unausgeräumten Probleme von der Landesregierung genehmigungstechnisch und
finanziell gefördert. Zwar mehren sich in der Politik die Stimmen, zumindest in
Trinkwassergewinnungs- bzw. -vorranggebieten auf das Fracking zu verzichten. Es
fehlen aber nach wie vor entsprechende gesetzliche Grundlagen, die den Gefahren
Rechnung tragen.
Der Kreistag hält die Anwendung von Fracking-Verfahren
für zu gefährlich und letztlich auch für unwirtschaftlich, da mit der
Verlängerung von fossiler Energiegewinnung die Energiewende hin zur vollständigen
Versorgung mit Erneuerbaren Energien verzögert wird.
Der Kreistag fordert, dass bei Bohrungen auf dem
Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg eine Anwendung des Fracking
ausgeschlossen wird.
Der Kreistag fordert Landes- und Bundesregierung auf,
das Fracking auf gesetzlichem Wege zu verbieten. Die Landesregierung wird
insbesondere aufgefordert, das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie
und Geologie (LBEG) anzuweisen, sowohl in Bezug auf die Erlaubnis der
Aufsuchung von Erdgaslagerstätten als auch deren Förderungsbewilligung
entsprechende Anträge in Hinblick auf das öffentliche Interesse abzulehnen.
Der Kreistag fordert zudem, dass bei der Verbringung
bzw. Verpressung von so genannten Lagerstättenwässern Gefahren für Mensch und
Umwelt auszuschließen sind, bzw. auf eine Verpressung zu verzichten ist.
Weitergehende Empfehlung des
Fachausschusses Brandschutz, Bau, Abfall und Energie, sowie des
Kreisausschusses:
KTA Beecken stellt den weiterführenden Antrag, in der
nächsten Fachausschusssitzung Vertreter des LBEG, BMU, UBA, NABU etc. zu dieser
Thematik einzuladen und zu befragen.