Beschluss: einstimmig beschlossen

2011 wurde ein Katalog der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) öffentlich bekannt, in dem 408 potenzielle Standorte aufgeführt waren für die Verpressung von CO2  in den Untergrund. Dieses CO2 soll mittels der CCS-Technik (carbon capture and storage) an Kohlekraftwerken während des Energieerzeugungsprozesses abgeschieden und anschließend verpresst werden. Geplant ist weiterhin ein europaweites Pipelinenetz, durch das das CO2 von den Erzeugungsstandorten zu den Lagerungsstandorten geleitet werden soll.

Die Nutzung der Energieerzeugung mittels Kohlekraftwerken findet trotz Energiewende nach wie vor statt. Der Neubau von weiteren Kohlekraftwerken wird auch von der Niedersächsischen Landesregierung nach den Worten von Umweltminister Stefan Birkner für die Zukunft nicht ausgeschlossen. Durch die sukzessive Verteuerung von Zertifikaten im Emissionshandel in den kommenden Jahren wird Kohlekraft über kurz oder lang nicht mehr ohne CO2-Abscheidung praktikabel sein.

 

Der Bundestag hat nun ein CCS-Gesetz beschlossen, dass den Ländern zwar Spielräume gibt, diese Technik zu beschränken, aber keine grundsätzliche Ausschlussmöglichkeit vorsieht. Weiterhin ist  im Gesetzeszweck der Klimaschutz nicht mehr erwähnt und die Haftung geht letztlich auch auf den Staat über.

Das von der Niedersächsischen Landesregierung in Aussicht gestellte Landesgesetz soll laut Ankündigung der Landesregierung lediglich die CCS-Nutzung für 3 Jahre mit besonderen Hürden versehen. Sie will zunächst einmal grundsätzlich nutzbare Areale von nicht nutzbaren trennen. Danach sollen bestimmte andere Nutzungen Vorrang bekommen, z.B. touristische.

Sowohl die Bundes- als auch die vorgesehene Landesgesetzgebung erlauben letztlich doch die Nutzung der CO2-Verpressung. Weiterhin wird dieses Verfahren durchaus auch angewendet, um Erdgaslagerstätten stärker als bisher auszubeuten.

 

Im Bereich des Orteils Krummasel der Gemeinde Küsten liegt ein von der BGR bezeichneter potenzieller Standort für die CO2-Verpressung.

 

Nach Ansicht des Kreistags Lüchow-Dannenberg sind die Gesetzesbestimmungen nicht ausreichend und nicht Ziel führend.

 

Der Kreistag lehnt jegliche CO2-Verpressung auf seinem Gebiet ab.

 

Der Kreistag hält die CCS-Technik für zu gefährlich und technisch unausgereift, weil nicht gewährleistet ist, dass das CO2 langfristig im Untergrund verbleibt und zudem die Haftung für Schäden letztlich bei der öffentlichen Hand verbleibt.

 

Der Kreistag hält sie zudem für unwirtschaftlich bzw. zu teuer, da mit dem Verfahren ein erheblicher zusätzlicher energetischer Aufwand verbunden ist.

 

Der Kreistag sieht in der CCS-Technik ein rückwärts gewandtes Verfahren, das dem notwendigen zügigen Vorgehen bei der Energiewende hin zur vollständigen Versorgung mit Erneuerbaren Energien entgegen steht und die Nutzung der Umwelt belastenden Kohlekraft auf unbestimmte Zeit fortsetzt.

 

Der Kreistag spricht sich vehement gegen die Nutzung des Untergrundes in Krummasel aus und wird alles Erdenkliche unternehmen, um einer eventuellen Nutzung entgegen zu wirken. 

 

Der Kreistag fordert Bundes- und Landesgesetzgeber auf, auf die CCS-Technik zu verzichten. Den Ländern muss die Möglichkeit gegeben werden, dauerhaft kein CCS zuzulassen. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Votum des Kreistags Rechnung zu tragen.