Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Die Verteilung der den Samtgemeinden zustehenden Feuerschutzsteuermittel erfolgt ab 2012 grundsätzlich schlüsselmäßig, d.h. nicht mehr bezogen auf konkrete Zuschussanträge.

Zum Abschluss der den Samtgemeinden zustehenden Feuerschutzsteuermittel bis 2011 wird der Restbetrag in Höhe von 20.917,39 € der Samtgemeinde Lüchow als Zuschuss zur Beschaffung der Drehleiter zugewiesen.