Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

 

Der Kreistag beschließt,

 

a)  die im Haushaltsjahr 2011 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und                                                 Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung (unterhalb von 50.000,00 EUR bzw. 7.500,00 EUR) zur Kenntnis zu nehmen und denjenigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen die oberhalb der vorgenannten Grenzen liegen, nachträglich zuzustimmen,

 

b) den Jahresabschluss 2011 gemäß § 117 NkomVG zu beschließen und

 

c) dem Landrat gem. § 129 Abs. 1 NkomVG  für das Haushaltsjahr 2011 uneingeschränkte  Entlastung zu erteilen.