Sitzung: 17.09.2012 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 2012/143
Der Kreistag
beschließt,
a) die im Haushaltsjahr 2011 geleisteten über-
und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
von unerheblicher Bedeutung (unterhalb von 50.000,00 EUR bzw. 7.500,00 EUR) zur
Kenntnis zu nehmen und denjenigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen die oberhalb der vorgenannten Grenzen liegen, nachträglich zuzustimmen,
b) den
Jahresabschluss 2011 gemäß § 117 NkomVG zu beschließen und
c) dem Landrat
gem. § 129 Abs. 1 NkomVG für das
Haushaltsjahr 2011 uneingeschränkte
Entlastung zu erteilen.