Sitzung: 05.09.2012 Ausschuss für Schule, Bildung, Kultur
Vorlage: 2012/178
mehrheitlich
empfohlen Vorlage Variante B mit folgenden 3 Änderungen Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 3
§ 1, Absatz 1, Satz 1 wird wie folgt geändert: ´
Für die Schülerinnen und Schüler, die im Landkreis Lüchow-Dannenberg wohnen, besteht ein Anspruch auf Beförderung oder auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen zur nächsten Schule und zurück.
§ 3, Absatz 1, 1. Teilsatz wird wie folgt geändert:
Folgende Fahr- und Wartezeiten (reine Schulwegzeit) mit öffentlichen Verkehrsmitteln in eine Richtung sind grundsätzlich zumutbar:
§ 3, Absatz 1, 3. Absatz im Text Nr. 3. und 4. wird wie folgt geändert:
Im 3. Absatz im Text des Absatzes 1 werden die Nummern 3. und 4. gestrichen. Die folgende Nummer 5.wird Nummer 3.
Der Antrag der UWG zur Schülerbeförderungssatzung geht in Variante B des Beschlussvorschlages auf.