TOP Ö 12: Unterrichtung über eine Eilentscheidung gem. § 65 NLO i.V.m. §§ 89 NGO u. NL0 a) Außerplanmäßige Ausgaben für Soforthilfen im Zusammenhang mit dem Sommerhochwasser 2002 b) Überplanmäßige Ausgaben für Kosten, die im Zusammenhang mit dem Sommerhochwasser 2002 entstanden sind c) Überplanmäßige Ausgaben für Kosten, die im Zusammenhang mit dem Sommerhochwasser 2002 entstanden sind d) Überplanmäßige Ausgaben für Hilfen zum Besuch von Kindertagesstätten und zur Unterbringung in Tagespflege