Sitzung: 04.06.2012 Kreistag
Der Kreistag stellt fest, dass es einen
finanziellen Handlungsspielraum für den Landkreis Lüchow-Dannenberg trotz alljährlich
fortgesetzter Sparanstrengungen und Konsolidierungsprogramme auch für das Jahr
2012 und die Folgejahre praktisch nicht gibt.
Die kommunale Selbstverwaltung als ein Grundsatz
unserer Demokratie kann deshalb im Landkreis Lüchow-Dannenberg nicht mehr
ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Der Kreistag stellt weiterhin fest, dass schon
in den Gutachten von Weber und Geiger in den 1970er Jahren eindeutig
festgehalten wurde, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg nicht genügend Finanzmittel
generieren kann, um seine Haushalte dauerhaft auszugleichen. Daran haben weder
Finanzausgleichs- und Bedarfszuweisungsmittel in der vom Land Niedersachsen
praktizierten Form etwas geändert.
Der Kreistag stellt fest, dass die
Unterausstattung mit Finanzmitteln insbesondere im Sozial- und
Jugendhilfebereich seit Mitte der 1990er Jahre vom Landkreis unverschuldet zu
erheblichen strukturellen Defiziten geführt hat, die sich bis 2009 auf ca. 110
Mio € aufsummiert haben. Verantwortlich
dafür ist das Land Niedersachsen, nicht zuletzt auch durch eine ungenügende
Infrastrukturpolitik für finanzschwache ländliche Räume.
Der Kreistag stellt fest, dass die Sparmaßnahmen
der vergangenen Jahre schon zur Vernichtung von hunderten von Arbeitsplätzen in
öffentlichen Verwaltungen in Lüchow-Dannenberg, zur Ausdünnung von sozialen,
kulturellen und schulischen Angeboten und erheblichen Unterhaltungsdefiziten an
öffentlichen Gebäuden und Straßen
geführt haben.
Nur eine radikale Reform der Finanzausstattung
der Kommunen, die die Faktoren große Fläche, geringe Einwohnerzahl, schwache
Steuerkraft etc. angemessen
berücksichtigt, kann in ländlichen Räumen nachhaltig für Besserung der
Haushaltssituation sorgen. Fusionen zu Großkreisen ändern an Strukturschwächen
solcher Regionen wie Lüchow-Dannenberg nichts.
Vor
diesem Hintergrund beauftragt der Kreistag die Kreisverwaltung unter
Hinzuziehung externen Rechtssachverstandes, Klage einzureichen gegen die
Verursacher dieser Finanzunterausstattung, um den Landkreis wieder in die Lage
zu versetzen, zu einer
verfassungskonformen Aufgabenerfüllung zurückzukehren.