Der Kreistag stellt fest, dass es einen finanziellen Handlungsspielraum für den Landkreis Lüchow-Dannenberg trotz alljährlich fortgesetzter Sparanstrengungen und Konsolidierungsprogramme auch für das Jahr 2012 und die Folgejahre praktisch nicht gibt.

Die kommunale Selbstverwaltung als ein Grundsatz unserer Demokratie kann deshalb im Landkreis Lüchow-Dannenberg nicht mehr ordnungsgemäß durchgeführt werden.

 

Der Kreistag stellt weiterhin fest, dass schon in den Gutachten von Weber und Geiger in den 1970er Jahren eindeutig festgehalten wurde, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg nicht genügend Finanzmittel generieren kann, um seine Haushalte dauerhaft auszugleichen. Daran haben weder Finanzausgleichs- und Bedarfszuweisungsmittel in der vom Land Niedersachsen praktizierten Form etwas geändert.

 

Der Kreistag stellt fest, dass die Unterausstattung mit Finanzmitteln insbesondere im Sozial- und Jugendhilfebereich seit Mitte der 1990er Jahre vom Landkreis unverschuldet zu erheblichen strukturellen Defiziten geführt hat, die sich bis 2009 auf ca. 110 Mio € aufsummiert haben.  Verantwortlich dafür ist das Land Niedersachsen, nicht zuletzt auch durch eine ungenügende Infrastrukturpolitik für finanzschwache ländliche Räume.

 

Der Kreistag stellt fest, dass die Sparmaßnahmen der vergangenen Jahre schon zur Vernichtung von hunderten von Arbeitsplätzen in öffentlichen Verwaltungen in Lüchow-Dannenberg, zur Ausdünnung von sozialen, kulturellen und schulischen Angeboten und erheblichen Unterhaltungsdefiziten an öffentlichen Gebäuden und  Straßen geführt haben.

 

Nur eine radikale Reform der Finanzausstattung der Kommunen, die die Faktoren große Fläche, geringe Einwohnerzahl, schwache Steuerkraft etc. angemessen berücksichtigt, kann in ländlichen Räumen nachhaltig für Besserung der Haushaltssituation sorgen. Fusionen zu Großkreisen ändern an Strukturschwächen solcher Regionen wie Lüchow-Dannenberg nichts.

 

Vor diesem Hintergrund beauftragt der Kreistag die Kreisverwaltung unter Hinzuziehung externen Rechtssachverstandes, Klage einzureichen gegen die Verursacher dieser Finanzunterausstattung, um den Landkreis wieder in die Lage zu versetzen,  zu einer verfassungskonformen Aufgabenerfüllung zurückzukehren.