Beschluss: einstimmig empfohlen

  1. Die bisher im Rahmen von Einzelzuweisungen verteilten Mittel (Investitionszuschüsse) werden ab 2012 schlüsselmäßig verteilt, dürfen aber ausschließlich für Beschaffungen im Rahmen der jeweiligen Feuerwehrkonzepte genutzt werden (Bei Abweichungen vom Brandschutzkonzept muss ein entsprechender Beschluss auf Samtgemeindeebene gefasst und in der OA-Leiter/innen und Gemeindebrandmeisterbesprechung bestätigt werden).
  2. Für den Fall, dass ein überörtlicher Bedarf erkannt wird, der im Rahmen der Kreisfeuerwehr zu decken ist, kann eine abweichende Einzelentscheidung getroffen werden.
  3. Für 2012 wird besprochen, nochmals 40.000 € in die Rücklage „Digitalfunk“ zu geben, der Rest der zur Verfügung stehenden Feuerschutzsteuermittel soll schlüsselmäßig verteilt werden.
  4. Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Feuerschutzsteurmittel findet grundsätzlich einmal jährlich auf der Sitzung der OA-Leiter/innen und GemBM statt.