Beschluss: Empfehlung mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Antrag der Soli-Kreistagsfraktion: „Der Satz in dem Anschreiben an Imker/Imkerinnen bezüglich §1a Bienenseuchenverordnung „Die Meldung über Anzahl und Standort von Bienenhaltung ist ab sofort jährlich erforderlich“ wird ersetzt durch den Satz: „Eine erneute Meldung über Anzahl und Standort von Bienenvölkern ist nur dann erforderlich, wenn die zu Beginn der Bienenhaltung angegebenen Standorte aufgegeben oder neue Standorte eingerichtet werden“.“