Der Ausschuss empfiehlt, das BMU, das NMU, das BfS, die GNS/BLG und das Landesbergamt Celle aufzufordern, zu den nachstehend aufgeführten Fragen umfassend Auskunft zu erteilen:

 

1.     Nach welchem Rahmenbetriebsplan werden die derzeitigen Erkundungsarbeiten am geplanten Endlager Gorleben durchgeführt ( hier ist nur der Plan aus dem September 1981 bekannt)?

2.     Ist es zutreffend, dass heute noch nach dem zum Zeitpunkt des Rahmenbetriebsplans 1981 gültigen Bergrecht die Arbeiten am geplanten Endlager in Gorleben durchgeführt werden?

3.     Ist es zutreffend, dass nach dem z.Zt. gültigen Bergrecht für die Erkundungsarbeiten in Gorleben Umweltverträglichkeitsprüfungen und Planfeststellungsverfahren notwendig wären? Wenn ja, warum wird dies bei den derzeitigen Erkundungen nicht angewandt?

4.     Die Gemeinde Gorleben hat mit Schreiben vom 21.10.1982 darauf hingewiesen, dass aufgrund eines Rechtsgutachtens, welches vom Innenministerium 1981 in Auftrag gegeben wurde, neben der bergrechtlichen Betriebsplanzulassung ein vorheriges Planfeststellungsverfahren nach § 9 Atomgesetz einzuleiten ist. Aus welchem Grund wurde dieses Planfeststellungsverfahren nicht durchgeführt?

5.     In einem Schreiben der DBE vom 14.06.1982 wurde ausgeführt, dass bei Erreichender teufe 960,2 bis 967,8 Meter gasaustritt festgestellt wurde. Die Gasaustritte sollten untersucht werden. Was wurde in dieser Hinsicht unternommen und welche – schriftlichen – Ergebnisse liegen insoweit vor?

6.     Mit welcher Begründung ist das Erkundungsfeld EB I auf die Nordflanke verlegt worden?

7.     Gibt es für die Verlegung eine Genehmigung? Ggfs. Wird um Überlassung der schriftlichen Genehmigung nachgesucht.

8.     Bis auf welche Tiefen sollen die Erkundungsbohrungen in den bislang aufgefahrenen Strecken durchgeführt werden?

9.     Welchen Querschnitt haben diese Erkundungsbohrungen?

10.  Welchen Querschnitt benötigt man für eine Bohrlocheinlagerung der Kokillen?

11.  Bis auf welche Entfernung sind die aufgefahrenen strecken an die Hauptanhydritschicht herangefahren worden?

12.  In einem Schreiben der BGR vom 03.06.1996 an das Bundesamt für Strahlenschutz weist die BGR darauf hin, eine Stellungnahme zu den mit den Bohrungen RB 012 und RB 014  angetroffenen Lösungsreservoiren angefertigt zu haben. Liegt diese Stellungnahme vor? Es wird gebeten, die schriftliche Stellungnahme zu diesen beiden Bohrungen vorzulegen.

13.  Im Frühjahr 2012 wird der Kreistagsausschuss Atomanlagen und öffentliche Sicherheit das geplante Endlager besuchen. Besteht die Möglichkeit, anlässlich dieses Besuches die bislang aufgefahrenen Strecken, die für die Einlagerung des hochradioaktiven Atommülls genutzt werden sollen, abzufahren bzw. zu besichtigen? Bitte unterbreiten Sie einen Terminvorschlag.

 

Begründung: Die obigen Fragen wurden bislang von den zuständigen Stellen entweder nicht oder nicht ordnungsgemäß beantwortet.