Sitzung: 07.02.2012 Ausschuss Atomanlagen und öffentliche Sicherheit
Vorlage: 2012/011
Der Ausschuss empfiehlt, das BMU, das NMU,
das BfS, die GNS/BLG und das Landesbergamt Celle aufzufordern, zu den nachstehend
aufgeführten Fragen umfassend Auskunft zu erteilen:
1.
Nach
welchem Rahmenbetriebsplan werden die derzeitigen Erkundungsarbeiten am
geplanten Endlager Gorleben durchgeführt ( hier ist nur der Plan aus dem
September 1981 bekannt)?
2.
Ist
es zutreffend, dass heute noch nach dem zum Zeitpunkt des Rahmenbetriebsplans
1981 gültigen Bergrecht die Arbeiten am geplanten Endlager in Gorleben
durchgeführt werden?
3.
Ist
es zutreffend, dass nach dem z.Zt. gültigen Bergrecht für die Erkundungsarbeiten
in Gorleben Umweltverträglichkeitsprüfungen und Planfeststellungsverfahren
notwendig wären? Wenn ja, warum wird dies bei den derzeitigen Erkundungen nicht
angewandt?
4.
Die
Gemeinde Gorleben hat mit Schreiben vom 21.10.1982 darauf hingewiesen, dass aufgrund
eines Rechtsgutachtens, welches vom Innenministerium 1981 in Auftrag gegeben
wurde, neben der bergrechtlichen Betriebsplanzulassung ein vorheriges
Planfeststellungsverfahren nach § 9 Atomgesetz einzuleiten ist. Aus welchem
Grund wurde dieses Planfeststellungsverfahren nicht durchgeführt?
5.
In
einem Schreiben der DBE vom 14.06.1982 wurde ausgeführt, dass bei Erreichender
teufe 960,2 bis 967,8 Meter gasaustritt festgestellt wurde. Die Gasaustritte
sollten untersucht werden. Was wurde in dieser Hinsicht unternommen und welche
– schriftlichen – Ergebnisse liegen insoweit vor?
6.
Mit
welcher Begründung ist das Erkundungsfeld EB I auf die Nordflanke verlegt
worden?
7.
Gibt
es für die Verlegung eine Genehmigung? Ggfs. Wird um Überlassung der
schriftlichen Genehmigung nachgesucht.
8.
Bis
auf welche Tiefen sollen die Erkundungsbohrungen in den bislang aufgefahrenen
Strecken durchgeführt werden?
9.
Welchen
Querschnitt haben diese Erkundungsbohrungen?
10. Welchen Querschnitt benötigt man für eine
Bohrlocheinlagerung der Kokillen?
11. Bis auf welche Entfernung sind die
aufgefahrenen strecken an die Hauptanhydritschicht herangefahren worden?
12. In einem Schreiben der BGR vom 03.06.1996
an das Bundesamt für Strahlenschutz weist die BGR darauf hin, eine Stellungnahme
zu den mit den Bohrungen RB 012 und RB 014
angetroffenen Lösungsreservoiren angefertigt zu haben. Liegt diese
Stellungnahme vor? Es wird gebeten, die schriftliche Stellungnahme zu diesen
beiden Bohrungen vorzulegen.
13. Im Frühjahr 2012 wird der Kreistagsausschuss
Atomanlagen und öffentliche Sicherheit das geplante Endlager besuchen. Besteht
die Möglichkeit, anlässlich dieses Besuches die bislang aufgefahrenen Strecken,
die für die Einlagerung des hochradioaktiven Atommülls genutzt werden sollen,
abzufahren bzw. zu besichtigen? Bitte unterbreiten Sie einen Terminvorschlag.
Begründung: Die obigen Fragen wurden
bislang von den zuständigen Stellen entweder nicht oder nicht ordnungsgemäß
beantwortet.