Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Verwaltung empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag vorzuschlagen, die anliegende Vereinbarung über die Gründung und Ausgestaltung einer gemeinsamen Einrichtung zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach § 44 B SGB II zu beschließen.