Sitzung: 19.12.2011 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Die Verwaltung empfiehlt dem Kreisausschuss, dem
Kreistag vorzuschlagen, die anliegende Vereinbarung über die Gründung und
Ausgestaltung einer gemeinsamen Einrichtung zur Durchführung der Grundsicherung
für Arbeitssuchende nach § 44 B SGB II zu beschließen.