Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg schließt unter der Voraussetzung der aufsichtsrechtlichen
Genehmigung durch die GZA mit dem Landkreis Uelzen eine Vereinbarung zum
Betrieb einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle für die Landkreise Uelzen
und Lüchow-Dannenberg im Sinne des Adoptionsvermittlungsgesetzes (frühestens)
ab dem 01.01.2012.
Hierfür erstattet der Landkreis Lüchow-Dannenberg Aufwand in Höhe von bis zu 25 % der tatsächlich entstehenden Personalkosten einer tarifgerecht eingruppierten Vollzeitstelle sowie bis zu 25 % der Sachkosten- und Gemeinkostenpauschale eines Büroarbeitsplatzes (auf Grundlage der KGST-Werte) an den Landkreis Uelzen.