Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg schließt unter der Voraussetzung der aufsichts­rechtlichen Genehmigung durch die GZA mit dem Landkreis Uelzen eine Vereinbarung zum Betrieb einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle für die Landkreise Uelzen und Lüchow-Dannenberg im Sinne des Adoptionsvermittlungsgesetzes (frühestens) ab dem 01.01.2012.

Hierfür erstattet der Landkreis Lüchow-Dannenberg Aufwand in Höhe von bis zu 25 % der tatsächlich entstehenden Personalkosten einer tarifgerecht eingruppierten Vollzeitstelle sowie bis zu 25 % der Sachkosten- und Gemeinkostenpauschale eines Büroarbeitsplatzes (auf Grundlage der KGST-Werte) an den Landkreis Uelzen.