Der Ausschussvorsitzende KTA Dorendorf eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Die beratenden Mitglieder Ralf Pohlmann und Heinz Günter Weigel werden über die Pflichten gemäß § 43 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) belehrt un verpflichtet.