Vorsitzender KTA   K l e p p e r   führt die Pflichtenbelehrung der beratenden Mitglieder des Ausschusses, nämlich der Herren

l  Karl Behrens

l  Holger Burmeister und

l  Adolf Tebel

nach § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) durch. Er weist insbesondere auf § 40 „Amtsverschwiegenheit“, § 41 „Mitwirkungsverbot“ und § 42 „Vertretungsverbot“ hin, was alle drei schriftlich bestätigen. Ausgehändigt wird ihnen ein Auszug aus dem NKomVG mit den genannten Paragrafen, dazu die §§ 10, 39 und 85 sowie ein Auszug aus dem Strafgesetzbuch mit den §§ 203 und 353b, auf die § 40 und § 41 NKomVG verweisen.