Herr   G u c k e i s e n   gibt den jährlichen Bericht der Kreisverwaltung zu den Ersatzzahlungen nach § 15 Absatz 6 Bundesnaturschutzgesetz. Er führt dabei einzelne Vorhaben beispielhaft an, die mit diesen Geldern gefördert wurden. Z. B. die Unterstützung der Weißstorchbeauftragten, die Unterstützung von Privatpersonen zur Anlage von Streuobstwiesen oder aber auch die Bezuschussung für Landwirte beim Vogelschutz aufgrund von erschwerten Bewirtschaftungsbedingungen durch Ausklammerung eines Brutplatzes bei der Mahd oder bei der Beackerung. Der derzeit noch zur Verfügung stehende Betrag beläuft sich seinen Ausführungen zufolge nach auf 144.315,91 Euro.

 

Anfragen gibt es keine.

 

Vorsitzender KTA   K l e p p e r   schließt um 16.10 Uhr die Sitzung.

 

 

 

 

 

 

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             (Vorsitzender)                                                                                                         (Protokollführer)